Der 7-stellige Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist seit 2015 Pflicht für alle digitalen Fahrzeugzulassungen. Ohne diesen Code ist eine Online-Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung über i-Kfz nicht möglich. Die meisten Besitzer müssen den Code zunächst freilegen – entweder durch Abziehen einer grünen Folie oder durch vorsichtiges Freirubbeln mit einer Münze.

📋 Schnellübersicht: Länge: 7-stellig | Position: Rückseite Fahrzeugschein | Freilegemethode: Freirubbeln/Münze | Verwendung: Digitale Kfz-Zulassung | Fehlfall: Nachbestellung möglich

Fahrzeugschein (Teil 1)

  • Rückseite freirubbeln
  • 7-stelliger Code
  • Pflicht für Digitalzulassung

Kennzeichen

  • Aufkleber abziehen
  • Zusätzlicher Code
  • Beim Abmelden benötigt

Fahrzeugbrief (Teil 2)

  • Ähnliche Freilegung
  • 12-stelliger Code seit 2018
  • Separater Code erforderlich

Fehlerbehebung

  • QR-Code scannen als Alternative
  • Nachbestellung bei Beschädigung
  • Analoge Zulassung als Fallback
Wichtige Fakten zum Sicherheitscode
Attribut Wert Quelle
Einführungsjahr Teil 1 2015 Kroschke
Einführungsjahr Teil 2 2018 Kreis Soest
Codelänge Teil 1 7-stellig Kroschke
Codelänge Teil 2 12-stellig YouTube
Position Teil 1 Rückseite Bundeszulassung24
Erforderliche Codes 3 (Kennzeichen + Teil 1 + Teil 2) Kroschke

Wo ist der 7-stellige Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Position auf der Rückseite

Der Sicherheitscode befindet sich auf der Rückseite des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Das Feld ist als grünes oder graues Kästchen erkennbar und mit der Ziffer „7.1″ gekennzeichnet. Der Code ist nicht sofort sichtbar, sondern durch eine Schutzschicht verdeckt – entweder als abziehbare Folie oder als Rubbelfeld.

Wie das Landkreis Borken in seiner offiziellen Anleitung erklärt: „Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I muss entweder die Folie des grünen Kästchens entfernt werden oder der Sicherheitscode kann mit einer Münze freigerubbelt werden.”

💡 Tipp: Suchen Sie auf der Rückseite Ihres Fahrzeugscheins nach einem rechteckigen Feld mit der Markierung „7.1″. Dort befindet sich der Sicherheitscode für die digitale Zulassung.

Freilegemethode mit Münze oder Folie

Es gibt zwei Varianten, den Code freizulegen:

  1. Variante 1 – Folie abziehen: In einer Ecke des grünen Kästchens befindet sich eine hellgrüne Lasche. Greifen Sie diese mit den Fingern oder einer Pinzette und ziehen Sie die Folie vorsichtig ab.
  2. Variante 2 – Freirubbeln: Befindet sich keine Lasche auf dem Feld, müssen Sie die Oberfläche vorsichtig mit einer Münze abreiben, bis der Code sichtbar wird.

„Die Oberfläche des Sicherheitscodes sollte vorsichtig abrubbelt werden, z.B. mit einer Münze.”

Landeshauptstadt Dresden

⚠️ Warnung: Rubbeln Sie nur das markierte Feld und nicht darüber hinaus. Zu starkes Reiben kann den Code beschädigen und für die digitale Zulassung unbrauchbar machen.

Was kann ich tun, wenn der Sicherheitscode auf meinem Fahrzeugschein fehlt?

Nachbestellung beantragen

Ist der Sicherheitscode nicht mehr lesbar oder fehlt Ihr Fahrzeugschein, können Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragen. Dieses wird mit dem originalen Sicherheitscode ausgestellt und berechtigt zur digitalen Zulassung.

Wie Kroschke berichtet: „Falls der Sicherheitscode beschädigt ist, bleibt nur die analoge Zulassung vor Ort oder über einen Zulassungsdienst.” Eine beschädigte Zahlenkombination kann nicht mehr für die digitale Zulassung verwendet werden.

Behörde kontaktieren

Kontaktieren Sie Ihre örtliche Zulassungsbehörde, um das Verfahren zur Nachbestellung zu klären. Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Gegebenenfalls den beschädigten Fahrzeugschein
📝 Hinweis: Wenn Sie im Besitz einer Zulassungsbescheinigung Teil I von einer anderen Zulassungsbehörde ausgegeben sind, kann das Verfahren zum Freilegen abweichen. Landkreis Marburg-Biedenkopf weist darauf hin, dass regionale Unterschiede möglich sind.

Hat jeder Fahrzeugschein einen Sicherheitscode?

Ältere Dokumente vor 2015

Nein – nicht jeder Fahrzeugschein enthält einen Sicherheitscode. Das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) führt den Sicherheitscode erst seit 2015 auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Fahrzeugscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, besitzen keinen Code und sind nicht für die digitale Zulassung geeignet.

Wie der Kreis Soest bestätigt: „Nur Fahrzeugscheine, die nach 2015 ausgestellt wurden, enthalten einen Sicherheitscode.” Gleiches gilt für Kennzeichen: „Nur Fahrzeuge, die seit 2015 neu zugelassen oder umgemeldet wurden, haben ein Siegel mit Sicherheitscode auf dem Kennzeichen.”

Abhängig vom Ausstellungsdatum

Entscheidend ist nicht das Baujahr des Fahrzeugs, sondern das Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor 2015 zugelassen bekommen haben und seitdem nicht umgemeldet wurden, fehlt der Sicherheitscode. In diesem Fall müssen Sie für die digitale Zulassung ein neues Dokument beantragen.

💡 Tipp: Prüfen Sie das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins. Steht dort ein Datum vor 2015, ist kein Sicherheitscode vorhanden.

Was bedeutet die Ziffer 7.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Feldinhalt und Bezug

Das Feld mit der Ziffer „7.1″ auf der Rückseite des Fahrzeugscheins markiert die Position des Sicherheitscodes. Es handelt sich um eine standardisierte Kennzeichnung, die seit Einführung der digitalen Zulassung verwendet wird. Das „7″ steht für die Feldnummer, „.1″ unterscheidet es von weiteren nummerierten Feldern.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erklärt in seiner Anleitung: „Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem Gegenstand, z.B. einer Münze das Feld ‘freirubbeln’.” Darunter kommt der siebenstellige Sicherheitscode zum Vorschein.

Zusammenfassung der Feldinhalte:

  • Feld 7.1: Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil 1 (7-stellig)
  • Feld 7.2: Sicherheitscode Kennzeichen (falls vorhanden)
  • Feld 7.3: Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil 2 (12-stellig)

Wie komme ich an den Sicherheitscode?

Freilegen Schritt für Schritt

Folgen Sie dieser Anleitung, um den Sicherheitscode korrekt freizulegen:

  1. Schritt 1: Nehmen Sie Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und drehen Sie ihn um.
  2. Schritt 2: Suchen Sie das Feld mit der Markierung „7.1″ – dort befindet sich der Sicherheitscode.
  3. Schritt 3: Prüfen Sie, ob eine hellgrüne Lasche in der Ecke sichtbar ist.
  4. Schritt 4: Wenn ja: Folie vorsichtig abziehen. Wenn nein: Mit einer Münze die Oberfläche abreiben.
  5. Schritt 5: Der 7-stellige Code aus Zahlen und Buchstaben wird sichtbar.
  6. Schritt 6: Notieren Sie den Code für die digitale Zulassung.

„Hilfsmittel wie Cuttermesser, Münze und Pinzette sind nützlich zum Freilegen der Codes.”

— Kroschke

📝 Hinweis: Die Codes sind mit einer Schutzfolie überzogen und somit vor Wettereinflüssen geschützt. Kroschke betont, dass diese Schutzschicht das Freilegen erforderlich macht.

Alternativen bei Verlust

Wenn der Sicherheitscode beschädigt oder unleserlich ist, haben Sie folgende Optionen:

  • QR-Code scannen: Befindet sich ein QR-Code auf Ihrem Dokument, können Sie diesen mit einer App scannen. Dresden bestätigt: „Der Sicherheitscode kann auch über den freigelegten QR-Code ermittelt werden.”
  • Zulassungsstelle besuchen: Für eine persönliche Abwicklung ohne digitalen Code.
  • Zulassungsdienst beauftragen: Professionelle Hilfe bei komplizierten Fällen.
⚠️ Warnung: Ist der Code nicht mehr lesbar, können Sie versuchen den QR-Code zu scannen, falls dieser auf Ihrem Dokument vorhanden ist. Kroschke rät jedoch: „Eine beschädigte Zahlenkombination kann nicht mehr für die digitale Zulassung verwendet werden.”

Der Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist essenziell, wobei Unterschiede zu Teil 2die Unterschiede zu Teil 2 weitere Details klären.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 anders?

Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) enthält einen eigenen Sicherheitscode. Dieser ist jedoch 12-stellig und wurde erst ab 2018 eingeführt. Für die vollständige digitale Zulassung benötigen Sie Codes von allen drei Dokumenten: Kennzeichen, Teil 1 und Teil 2.

Was tun bei 8-stelligem Sicherheitscode?

Ein 8-stelliger Code entspricht nicht dem Standardformat. Kroschke bestätigt, dass der Code für Teil 1 exakt 7-stellig sein muss. Bei Abweichungen wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde, um die Echtheit des Dokuments prüfen zu lassen.

Kann man ummelden ohne Sicherheitscode?

Nein, für die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz) ist der Sicherheitscode zwingend erforderlich. Ohne ihn ist nur die analoge Ummeldung vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder über einen Zulassungsdienst möglich.

Was bei beschädigtem Sicherheitscode?

Bei einem beschädigten Code haben Sie zwei Optionen: (1) QR-Code scannen, falls vorhanden, oder (2) ein Duplikat der Zulassungsbescheinigung bei der Behörde beantragen. Kroschke warnt: „Eine beschädigte Zahlenkombination kann nicht mehr für die digitale Zulassung verwendet werden.”

Gibt es den Code vor 2015?

Nein. Fahrzeugscheine, die vor 2015 ausgestellt wurden, enthalten keinen Sicherheitscode. Kreis Soest bestätigt: „Nur Fahrzeugscheine, die nach 2015 ausgestellt wurden, enthalten einen Sicherheitscode.”

Braucht man den Code für die TÜV-Anmeldung?

Für die Hauptuntersuchung (TÜV) allein benötigen Sie keinen Sicherheitscode. Er ist nur für die digitale An-, Ab- oder Ummeldung über das i-Kfz-Portal erforderlich.

Wo ist der Sicherheitscode auf dem Kennzeichen?

Auf dem Kennzeichen befindet sich ein Aufkleber mit separatem Sicherheitscode. Kroschke erklärt: „Auf jedem seit 2015 zugelassenen Kennzeichen befindet sich ein Sicherheitscode.” Kreis Mettmann fügt hinzu: „Grüner Aufkleber mit Schutzfolie muss an der Ecke abgezogen werden, um den Sicherheitscode freizulegen.”

📌 Fazit: Der 7-stellige Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist seit 2015 Pflicht für alle digitalen Kfz-Zulassungen. Besitzer müssen ihn je nach Dokumententyp durch Abziehen einer Folie oder Freirubbeln mit einer Münze freilegen. Ohne diesen Code ist nur die persönliche Abwicklung bei der Zulassungsbehörde möglich.

Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Teil 2

Neben der Zulassungsbescheinigung Teil 1 benötigen Sie auch die Sicherheitscodes von Ihrem Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Zusammen sind drei Codes für eine vollständige digitale Zulassung erforderlich.

Wie Kroschke erklärt: „Sicherheitscodes sind notwendig, um Fahrzeuge digital abzumelden, umzumelden oder anzumelden.” Das Motor-Talk-Forum bestätigt: „Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es erst bei Autos, die nach 2015 zugelassen worden sind.”

💡 Tipp: Legen Sie alle drei Codes bereit, bevor Sie die digitale Zulassung starten. Nach dem Freilegen des Codes sehen Sie die Aufschrift „Außer Betrieb gesetzt!” oder „Dokument nicht mehr gültig” – das ist normal und zeigt nur, dass der Code vorher verborgen war.

Unterschiede zwischen Teil 1 und Teil 2

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) unterscheiden sich in mehreren Punkten:

Vergleich der Sicherheitscodes
Merkmal Teil 1 (Fahrzeugschein) Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Codelänge 7-stellig 12-stellig
Einführung 2015 2018
Position Rückseite Rückseite
Verwendung Digitale An-/Abmeldung Bestätigung Fahrzeughistorie
Freilegemethode Folie oder Rubbeln Folie oder Rubbeln

Der Kreis Soest bestätigt: „Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es erst bei Autos, die nach 2015 zugelassen worden sind.” Die Einführung des 12-stelligen Codes für Teil 2 erfolgte jedoch erst 2018.

Für die digitale Kfz-Zulassung ist es erforderlich, dass man den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freilegt. Ohne diesen zentralen Code ist das gesamte i-Kfz-Verfahren nicht durchführbar.

Das BMDV regelt die Einführung und Verwaltung dieser Sicherheitscodes bundesweit. Alle seit 2015 neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge sind mit den notwendigen Codes ausgestattet und für die digitale Zulassung vorbereitet.

Quellen